{"id":118,"date":"2014-08-24T10:31:48","date_gmt":"2014-08-24T10:31:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.katana-ffm.de\/CMS2\/?page_id=118"},"modified":"2024-04-12T20:50:18","modified_gmt":"2024-04-12T18:50:18","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/satzung\/","title":{"rendered":""},"content":{"rendered":"<div id=\"fe_PreviewContent\">\n<h1 style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung des Vereins Katana Frankfurt Kendo e.V.<br \/>\n1. Dojo f\u00fcr Kendo in Frankfurt am Main<\/strong><\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKatana Frankfurt Kendo \u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name des Vereins \u201eKatana Frankfurt Kendo e.V. \u201c.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 Zweck, Ziel<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Zweck der K\u00f6rperschaft ist die F\u00f6rderung des Sports.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfigen Trainings, Teilnahme an Meisterschaften und anderen Veranstaltungen und Abhalten eigener Turniere und Lehrg\u00e4nge im Bereich des Kendosports.<\/li>\n<li>Die K\u00f6rperschaft ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel der K\u00f6rperschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der K\u00f6rperschaft.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 3 Eintritt in den Verein<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand nach seinem Ermessen. Der schriftliche Antrag ist bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, auch von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen. Der Vorstand braucht seine Entscheidung \u00fcber die Aufnahme eines Mitgliedes nicht zu begr\u00fcnden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4 Ende der Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.<\/li>\n<li>Das Mitglied kann durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand austreten. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalendervierteljahres mit einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von seiner Aufnahmegeb\u00fchr, Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder von Umlagen im R\u00fcckstand ist, nach der Absendung der zweiten Mahnung, die mit Einschreiben mit R\u00fcckschein zu erfolgen hat, zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Ein Mitglied kann auch gestrichen werden, wenn bei Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder Umlagen die Zustellung der oben genannten Mahnungen deswegen nicht erfolgen kann, weil der derzeitige Wohnort des Mitglieds unbekannt ist und mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelt werden kann. Die Streichung soll dem Mitglied \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 schriftlich mitgeteilt werden.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schuldhaft grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gr\u00fcnden des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n<ol>\n<li>Jedes (aktive Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.<\/li>\n<li>Mitglieder, die dauernd oder zeitweise Kendo im Verein Katana e.V. nicht aus\u00fcben, k\u00f6nnen passives Mitglied werden. F\u00fcr die Dauer der passiven Mitgliedschaft k\u00f6nnen diese Mitglieder nicht am Training des Vereins und an keinen sportlichen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und erhalten keine Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Teilnahme an anderen Kendoveranstaltungen. Passive Mitglieder k\u00f6nnen an Mitgliedsversammlungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen hat jedes (aktive) Mitglied gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, insbesondere regelm\u00e4\u00dfig seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten und, soweit es in seinen Kr\u00e4ften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<ol>\n<li>&nbsp;Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegeb\u00fchr zu zahlen. Im \u00dcbrigen werden von den Mitgliedern Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins k\u00f6nnen Umlagen erhoben werden.<\/li>\n<li>Passive Mitglieder zahlen einen besonderen Jahresbeitrag.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit und mit deren Zustimmung Vereinsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen. Mit der Ehrenmitgliedschaft eventuell verbundene Rechte und Pflichten schl\u00e4gt der Vorstand vor. Durch die Mitgliederversammlung werden \u00fcber diese gleichzeitig mit der Wahl der Ehrenmitglieder entschieden. Die Ehrenmitgliedschaft endet mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge von den Ehrenmitgliedern werden vom Vorstand per Beschluss festgelegt.<\/li>\n<li>Die H\u00f6he der Aufnahmegeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge sowie die Zahlungsmodalit\u00e4ten und F\u00e4lligkeiten werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/li>\n<li>Zum Ende der Wahlperiode des Vorstandes wird die Vereinskasse durch zwei nicht dem Vorstand angeh\u00f6rende Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer werden durch die ordentliche Mitgliederversammlung f\u00fcr die folgende Wahlperiode gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/h2>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht zumindest aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB und die F\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschlie\u00dflich der Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>\nb) die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<br \/>\nc) die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts,<br \/>\nd) die Aufnahme neuer Mitglieder<br \/>\ne) die Streichung von Mitgliedern von der Mitgliederliste<br \/>\nf) die teilweise oder g\u00e4nzliche Erlassung oder Stundung von Geb\u00fchren, Beitr\u00e4gen und Umlagen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann Beisitzer mit besonderen Aufgabengebieten bestimmen. die Beisitzer sind nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/li>\n<li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu protokollieren. Vorstandssitzungen k\u00f6nnen auch virtuell abgehalten werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn diese im Interesse des Vereins erforderlich sind oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1\/5 der Mitglieder schriftlich verlangt wird.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:<br \/>\na) \u00c4nderungen der Satzung,<br \/>\nb) die Festsetzung der Aufnahmegeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\nc) die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,<br \/>\nd) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,<br \/>\ne) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,<br \/>\nf ) die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 10 Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlungen werden vom Vorstanddurch Einladungsschreiben einberufen. Das Einladungsschreiben kann in Textform erfolgen. Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen. Mitglieder, die dem Verein keine e-Mail-Adresse angegeben haben, sind mit normaler Post einzuladen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Jedes Vereinsmitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand in Textform eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. In diesem Fall hat der Vorstand unverz\u00fcglich nach seiner Entscheidung die Mitglieder \u00fcber die ge\u00e4nderte Tagesordnung zu informieren.<\/li>\n<li>Bei einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung, die von 1\/5 der Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 9 der Satzung verlangt wurde, hat der Vorstand die von diesen Mitgliedern gew\u00fcnschten Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 11 Ablauf von Mitgliederversammlungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Vereins berechtigt. Auch passive Mitglieder k\u00f6nnen teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Auf Beschluss des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung auch ausschlie\u00dflich digital \u00fcber eine Videokonferenztechnik stattfinden.<\/li>\n<li>Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Ein Versammlungsleiter ist auch f\u00fcr die Wahl eines neuen Vorstandes zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden. Dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die eine \u00c4nderung der Satzung, \u00c4nderungen der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, den Ausschluss eines Mitglieds oder die Aufl\u00f6sung des Vereins zum Gegenstand haben.<\/li>\n<li>\u00dcber die Annahme von Beschlussantr\u00e4gen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und Satzungs\u00e4nderungen ist eine Mehrheit von \u00be, zur \u00c4nderung des Vereinszwecks und zur Aufl\u00f6sung desselben ist eine Mehrheit von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich durch Handzeichen, auf Antrag eines Mitglieds muss [anonymisiert] abgestimmt werden.<\/li>\n<li>Der Schatzmeister oder ein von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hltes Vereinsmitglied \u00fcbernimmt bei der Mitgliederversammlung die Aufgabe des Schriftf\u00fchrers.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse sind unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in Form von einer Niederschrift festzuhalten, die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins, Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden, Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke<\/h2>\n<ol>\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an den Hessischen Kendoverband (HKenV) e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsf\u00e4higkeit entzogen wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Beschlossen am 04.11.1989 mit \u00c4nderungen zuletzt vom 24.10.2023<\/h3>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Katana Frankfurt Kendo e.V. 1. Dojo f\u00fcr Kendo in Frankfurt am Main \u00a7 1 Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKatana Frankfurt Kendo \u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name des Vereins \u201eKatana Frankfurt Kendo e.V. \u201c. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt <a class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/satzung\/\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":28,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"2.12.2","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":false,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/118"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/28"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=118"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/118\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10150,"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/118\/revisions\/10150"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=118"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}