{"id":2445,"date":"2016-08-04T11:30:41","date_gmt":"2016-08-04T09:30:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.katana-ffm.de\/?page_id=2445"},"modified":"2016-08-04T11:30:41","modified_gmt":"2016-08-04T09:30:41","slug":"satzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.katana-ffm.de\/en\/satzung-2\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div id=\"fe_PreviewContent\">\n<h1 style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung des Vereins Katana e.V.<br \/>\n1. Dojo f\u00fcr Kendo und Iaido e.V. in Frankfurt\/Main<\/strong><\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;Katana Frankfurt \u2013 1. Dojo f\u00fcr Kendo in Frankfurt am Main&#8221;. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name des Vereins &#8220;Katana Frankfurt e.V. \u2013 1. Dojo f\u00fcr Kendo in Frankfurt am Main&#8221;.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 Zweck, Ziel<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8221; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Zweck der K\u00f6rperschaft ist die F\u00f6rderung des Sports.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfigen Trainings, Teilnahme an Meisterschaften und anderen Veranstaltungen und Abhalten eigener Turniere und Lehrg\u00e4nge im Bereich des Kendosports.<\/li>\n<li>Die K\u00f6rperschaft ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel der K\u00f6rperschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der K\u00f6rperschaft.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an den Hessischen Kendoverband (HKenV) e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 3 Eintritt in den Verein<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand nach seinem Ermessen. Der schriftliche Antrag ist bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, auch von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen. Der Vorstand braucht seine Entscheidung \u00fcber die Aufnahme eines Mitgliedes nicht zu begr\u00fcnden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4 Ende der Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.<\/li>\n<li>Das Mitglied kann durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand austreten. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalendervierteljahres mit einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder von Umlagen im R\u00fcckstand ist, nach der Absendung der zweiten Mahnung, die mit Einschreiben mit R\u00fcckschein zu erfolgen hat, zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Ein Mitglied kann auch gestrichen werden, wenn bei Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder Umlagen die Zustellung der oben genannten Mahnungen deswegen nicht erfolgen kann, weil der derzeitige Wohnort des Mitglieds unbekannt ist und mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelt werden kann. Die Streichung soll dem Mitglied &#8211; soweit m\u00f6glich &#8211; mitgeteilt werden.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schuldhaft grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<ol>\n<li>Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegeb\u00fchr zu zahlen. Im \u00dcbrigen werden von den Mitgliedern Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins k\u00f6nnen Umlagen erhoben werden.<\/li>\n<li>Mitglieder, die dauernd oder zeitweise Kendo im Verein Katana e.V. nicht aus\u00fcben, k\u00f6nnen passives Mitglied werden. F\u00fcr die Dauer der passiven Mitgliedschaft k\u00f6nnen diese Mitglieder nicht am Training des Vereins und an keine sportlichen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und erhalten keine Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Teilnahme an anderen Kendoveranstaltungen. Passive Mitglieder zahlen einen besonderen Jahresbeitrag. Passive Mitglieder k\u00f6nnen an Mitgliederversammlungen des Vereins teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung k\u00f6nnen mit einfacher Mehrheit und mit deren Zustimmung Vereinsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen. Mit der Ehrenmitgliedschaft eventuell verbundene Rechte und Pflichten schl\u00e4gt der Vorstand vor. Durch die Mitgliederversammlung werden \u00fcber diese gleichzeitig mit der Wahl der Ehrenmitglieder entschieden. Die Ehrenmitgliedschaft endet mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/li>\n<li>Zum Ende der Wahlperiode des Vorstandes wird die Vereinskasse durch zwei nicht dem Vorstand angeh\u00f6rende Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer werden durch die ordentliche Mitgliederversammlung f\u00fcr die folgende Wahlperiode gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht zumindest aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann Beisitzer mit besonderen Aufgabengebieten bestimmen. die Beisitzer sind nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn diese im Interesse des Vereins erforderlich sind oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1\/5 der Mitglieder schriftlich verlangt wird.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/h2>\n<p>Mitgliederversammlungen werden von dem Vorsitzenden einberufen, bei Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben kann in Textform erfolgen. Mitglieder, die dem Verein keine e-Mail-Adresse angegeben haben, sind mit normaler Post einzuladen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Bei einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung, die von 1\/5 der Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 7 der Satzung verlangt wurde, hat der Vorstand die von diesen Mitgliedern gew\u00fcnschten Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Ablauf von Mitgliederversammlungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Ein Versammlungsleiter ist auch f\u00fcr die Wahl eines neuen Vorstandes zu w\u00e4hlen. Der Versammlungsleiter kann nicht f\u00fcr den Vorstand kandidieren.<\/li>\n<li>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden. Vorstandswahlen k\u00f6nnen aber nur nach vorheriger Ank\u00fcndigung in der zugesendeten Tagesordnung und Einhalten der Einberufungsfrist von zwei Wochen gem\u00e4\u00df \u00a7 8 der Satzung erfolgen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Annahme von Beschlussantr\u00e4gen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und Satzungs\u00e4nderungen ist eine Mehrheit von \u00be, zur \u00c4nderung des Vereinszwecks und zur Aufl\u00f6sung desselben ist eine Mehrheit von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich durch Handzeichen, auf Antrag eines Mitglieds muss schriftlich abgestimmt werden.<\/li>\n<li>Der Schatzmeister oder ein von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hltes Vereinsmitglied \u00fcbernimmt bei der Mitgliederversammlung die Aufgabe des Schriftf\u00fchrers.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse sind unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in Form von einer Niederschrift festzuhalten, die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Beschlossen am 04.11.1989 mit \u00c4nderungen zuletzt vom 29.09.2015<\/h3>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Katana e.V. 1. Dojo f\u00fcr Kendo und Iaido e.V. in Frankfurt\/Main \u00a7 1 Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;Katana Frankfurt \u2013 1. Dojo f\u00fcr Kendo in Frankfurt am Main&#8221;. 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